Rechtsprechung
BFH, 09.03.1962 - VI 180/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerpflicht von Entschädigungen aus einer Beschlagnahme durch eine Besatzungsmacht
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 591
- NJW 1962, 1271 (Ls.)
- BStBl III 1962, 219
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.09.1952 - IV 105/52 U
Einkommensteuerpflicht einer Entschädigung die für Wertminderungen …
Auszug aus BFH, 09.03.1962 - VI 180/61 U
Dazu gehören auch die Nutzungsentschädigungen für die Beschlagnahme eines Hauses durch die Besatzungsmacht, da die Beschlagnahme im wirtschaftlichen Ergebnis einer Vermietung gleichzustellen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 105/52 U vom 18. September 1952, BStBl 1952 III S. 307, Slg. Bd. 56 S. 800).In dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 105/52 U (…a.a.O.) wurde die Entschädigung für die Wertminderungen bei einem von der Besatzungsmacht beschlagnahmten, zu einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grundstück zwar als Betriebseinnahme behandelt, bei der nach § 4 Abs. 3 EStG vorgenommenen Ermittlung der landwirtschaftlichen Einkünfte jedoch wegen der eingetretenen Wertminderung (Abtragen des Kulturbodens, Aufschütten von Kies usw.) ein schätzungsweise ermittelter Abschlag vorgenommen.
- OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 535/89
Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel einer Abwasseranlage bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 74 S. 591 - BStBl. III 1962 S. 219) gilt bei Schadensersatzleistungen, die auf einem anderen Rechtsgrund als einen Mietvertrag beruhen, folgendes: Derartige Ersatzleistungen zählen nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, weil es sich hierbei nicht um eine Gegenleistung für die bestimmungsgemäße Nutzung des Hausanwesen handelt. - BFH, 29.06.1982 - VIII R 6/79
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung …
e) Das BFH-Urteil vom 9. März 1962 VI 180/61 U (BFHE 74, 591, BStBl III 1962, 219) ist - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht einschlägig, denn es betrifft eine Zahlung, die als Ersatz eines Vermögensschadens geleistet wurde. - BFH, 29.11.1968 - VI R 316/66
Entschädigungsleistung eines Pächters wegen nicht sachgemäßer Vertragserfüllung …
In seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1967 S. 404 veröffentlichten Urteil verwies das FG auf die zu § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 180/61 U vom 9. März 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 591 - BFH 74, 591 -, BStBl III 1962, 219), VI 264/65 vom 22. April 1966 (BFH 86, 148, BStBl III 1966, 395) und führte aus: Entschädigungen, die als Ersatz für vertragswidrig herbeigeführte Beschädigung oder Wertminderung der Pachtsache gezahlt würden, seien keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.Nichts anderes besagen die vom FG angezogenen BFH-Entscheidungen VI 180/61 U und VI 264/65 (…a.a.O.), insbesondere die letztere, wenn sie in ihrem Rechtssatz von einem "konkreten" Schaden spricht.
- BFH, 11.10.1963 - VI 251/62 U
Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Erbbauzinsen - Einkünfte aus der …
Der Senat hat ferner Nutzungsentschädigungen für die Beschlagnahme von Grundstücken unter § 21 Abs. 1 Ziff. 1 EStG eingeordnet, weil bei wirtschaftlicher Betrachtung die Nutzungsentschädigung eine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes ist (Urteile VI 216/61 U vom 14. Juni 1963, Slg. Bd. 77 S. 169; VI 180/61 U vom 9. März 1962, BStBl 1962 III S. 219, Slg. Bd. 74 S. 591). - BFH, 14.06.1963 - VI 216/61 U
Qualifizierung von Nutzungsentschädigungen als Einkünfte aus Vermietung und …
Jedenfalls entspricht es der Rechtsprechung, die bei Grundstücksbeschlagnahmen gewährten Nutzungsentschädigungen nicht über § 24 Ziff. 1 EStG, sondern unmittelbar unter § 21 Abs. 1 Ziff. 1 EStG zu rechnen (Urteil des Senats VI 180/61 U vom 9. März 1962, BStBl 1962 III S. 219, Slg. Bd. 74 S. 591). - FG Baden-Württemberg, 08.10.1997 - 2 K 173/95
Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts als Sachbezug; Duldung eines …
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